Psychotherapeutenkammer

 

Als approbierte Psychotherapeutin bin ich Mitglied in der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (www.ptk-nrw.de), die ihren Sitz in Düsseldorf hat.

Die Psychotherapeutenkammer hat für die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine verbindliche Berufsordnung entwickelt. Diese Berufsordnung regelt auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes die Berufsausübung der Psychotherapeuten.

Die in der Berufsordnung enthaltenen Regelungen fördern die kritische Auseinandersetzung von Psychotherapeuten mit der eigenen ethischen Haltung. Insbesondere dient die Berufsordnung dazu,

Am 1. Januar 1999 trat das Gesetz über den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten (PsychThG) in Kraft. Dieses Gesetz regelt, welche Tätigkeiten Psychotherapie sind und unter welchen Voraussetzungen eine Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie erteilt wird. Zu den Voraussetzungen gehört der erfolgreiche Abschluss (staatliche Prüfung, Approbation) einer Therapieausbildung an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut. Zu dieser Therapieausbildung werden nur Diplom-Psychologen zugelassen.

Den Abschluss der Ausbildung stellt eine staatliche Prüfung dar, das erfolgreiche Bestehen führt zur Approbation; diese bildet die Berechtigung zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Durchführung von Psychotherapie.
Nach Erhalt der Approbation kann sich der Psychologische Psychotherapeut/die Psychologische Psychotherapeutin in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Zulassungsbereiches eintragen lassen. Hierdurch sind dann alle formalen Voraussetzungen erfüllt, um auch die Kassenzulassung zu beantragen.